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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 1/87   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 1/87 (https://dejure.org/1988,7231)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.03.1988 - 17 B 1/87 (https://dejure.org/1988,7231)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. März 1988 - 17 B 1/87 (https://dejure.org/1988,7231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Reisekosten; Reisekostenvergütung; Vergütungsanspruch; Bundesgrenzschutz; Beamter; Personalratsmitglied; Dienstort; Grenzschutzverwaltungsstelle; Bundesreisekostengesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reisekosten; Reisekostenvergütung; Vergütungsanspruch; Bundesgrenzschutz; Beamter; Personalratsmitglied; Dienstort; Grenzschutzverwaltungsstelle; Bundesreisekostengesetz

  • Wolters Kluwer

    Reisekosten; Reisekostenvergütung; Vergütungsanspruch; Bundesgrenzschutz; Beamter; Personalratsmitglied; Dienstort; Grenzschutzverwaltungsstelle; Bundesreisekostengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 1/87
    Ein gewisser, wenn auch begrenzter Ermessensspielraum besteht lediglich hinsichtlich der Art und Weise, wie ein Personalratsmitglied eine ihm obliegende Aufgabe wahrnimmt, insbesondere ob es zu deren Erfüllung eine Reise für erforderlich halten durfte (BVerwGE 69, 153 [BVerwG 12.04.1984 - 5 C 95/80] = PersV 1983, 372, m. Nachw.).
  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61

    Rechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit von Dienstreisen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 1/87
    Zwar sind diese Reisen keine Dienstreisen im Sinne des § 2 Abs. 2 BRKG , da sie nicht der Erledigung eines bestimmten Dienstgeschäfts dienen und auch keiner Genehmigung bedürfen (BVerwGE 14, 282, 285 [BVerwG 22.06.1962 - VII P 8/61] = PersV 162, 180); 67, 135, 143 = PersV 1984, 324).
  • BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 61.86

    Oberste Bundesbehörde - Hauptpersonalrat - Besoldung - Stellenzulage -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 1/87
    Denn selbst wenn die Freistellung für die Geschäftsführung einer auswärtigen Stufenvertretung auch nicht im Sinne der §§ 22 Abs. 1 BRKG einer Abordnung an den Sitz der Stufenvertretung gleichzusetzen ist (so wohl BMI-Rundschreiben vom 9.6. 1987 - DI 4 -212 152/12 -, Zf. 8 der Anlage; in besoldungsrechtlicher Hinsicht BVerwG, Urt. v. 28.1. 1988 - 2 C 61.86 -), konnte der Antragsteller hier doch - abgesehen von den ersten 14 Tagen, für die er Tagegeld erhalten hat und die deshalb nicht im Streit sind - entsprechend § 11 Abs. 1 BRKG nur eine Vergütung wie bei einer Abordnung beanspruchen.
  • BVerwG, 12.06.1984 - 6 P 34.82

    Entschädigung für Reisekostenaufwand - Reisen eines Personalratsmitglieds in

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 1/87
    Dieser rechtlichen Würdigung kann der Antragsteller auch nicht den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1984 (6 P 34.82 - Buchholz 238.3 A, Nr. 11 zu § 44 BPersVG) entgegenhalten.
  • BVerwG, 20.10.1977 - 7 P 13.75

    Anspruch eines Personalratsmitglieds auf die Regelsätze des Gesetzes über die

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 1/87
    Es ist deshalb allgemein anerkannt, daß auch Mitglieder von Personalvertretungen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, anstelle des Tagegeldes nach § 9 BRKG nur eine Aufwandsvergütung nach § 17 BRKG in Verbindung mit den dazu ergangenen Erlassen erhalten, die gemäß § 4 Nr. 8 BRKG auch eine Art der Reisekostenvergütung ist (BVerwG, Beschl. v. 20.10.1977 - VII P 13.75 -, PersV 1979, 73; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.4. 1975 - P OVG B 1/75 -, PersV 1979, 425; OVG Münster, Beschl. v. 11.3. 1986 - CB 4/84 -, RiA 1987, 46; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 44 RdNr. 13; Fischer/Goeres in GKÖD, Bd. V, § 44, RdNr. 23; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, 4. Aufl., § 44 RdNr. 34).
  • BVerwG, 23.09.1966 - VII P 7.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 1/87
    Das gleiche gilt aber für die Reisekostenvergütung in Form der Pauschalvergütung nach §§ 4 Nr. 9, 18 BRKG (Fischer/Goeres, aaO; vgl. auch BVerwGE 25, 114) oder der Auslagenerstattung nach §§ 4 Nr. 5, 11 Abs. 1 BRKG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1986 - CB 4/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 1/87
    Es ist deshalb allgemein anerkannt, daß auch Mitglieder von Personalvertretungen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, anstelle des Tagegeldes nach § 9 BRKG nur eine Aufwandsvergütung nach § 17 BRKG in Verbindung mit den dazu ergangenen Erlassen erhalten, die gemäß § 4 Nr. 8 BRKG auch eine Art der Reisekostenvergütung ist (BVerwG, Beschl. v. 20.10.1977 - VII P 13.75 -, PersV 1979, 73; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.4. 1975 - P OVG B 1/75 -, PersV 1979, 425; OVG Münster, Beschl. v. 11.3. 1986 - CB 4/84 -, RiA 1987, 46; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 44 RdNr. 13; Fischer/Goeres in GKÖD, Bd. V, § 44, RdNr. 23; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, 4. Aufl., § 44 RdNr. 34).
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